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Medienmitteilung zum Dorfplatz Illnau

 

Dass das Verwaltungsgericht Zürich den Rekurs des Verbands für Heimatschutz des Kanton Zürichs bekräftigt, stösst bei der SVP Illnau-Effretikon auf grossen Unmut. Es ist eine Ohrfeige für die demokratischen Rechte der schweizerischen Bevölkerung, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger von Illnau-Effretikon, dass das Verwaltungsgericht die Meinung eines Verbandes höher gewichtet als einen Volksentscheid. Die Entlassung aus dem Inventar für schützenswerte Objekte und der daraus resultierende Abriss der Gebäude Usterstrasse 23 und 25, war für die Wählerinnen und Wähler bereits bei der Abstimmung klar. Entgegen der Haltung des Verwaltungsgerichts, wurde mehr als ausreichend darüber informiert und auch in den Wahlunterlagen so kommuniziert. Der Wunsch nach einem Begegnungsort in Illnau wird seit Jahren immer grösser. Mit genau diesem Projekt, soll diesem Wunsch Rechnung getragen werden. Und genau dieser Volkswille widerspiegelte sich auch in der damaligen Abstimmung. Aus diesen Gründen sieht die SVP Illnau-Effretikon den Stadtrat in der Pflicht, den Entscheid an die nächste Instanz weiterzuziehen. Der Volkswille ist hier deutlich stärker zu gewichten als die Meinung eines Verbandes und die demokratischen Rechte müssen umgesetzt werden!

 

SVP Illnau-Effretikon

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